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Probeschlafen und Rückgabe: Anbieter-Bedingungen und Widerruf im Überblick

Freiwilliges Probeschlafen und gesetzliches Widerrufsrecht sind zwei verschiedene Dinge. Hier steht, was in den Normen steht – mit Stand-Datum und ohne Rechtsberatung.

Geprüft/aktualisiert: · Quellen (9) · redaktionell recherchiert

Stand: 16.10.2026. Probeschlafen ist ein freiwilliges Angebot des Anbieters mit eigenen Bedingungen. Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht daneben, wenn Sie online bestellt haben: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, und die Hygiene-Ausnahme greift bei Matratzen nach der Rechtsprechung nicht. Wertersatz kann der Händler unter den Voraussetzungen des Gesetzes verlangen. Keine Rechtsberatung.

Rechtliches

Stand: 16.10.2026. Rechtsgrundlagen: §§ 312g, 355, 356, 357, 357a BGB in der am 16.10.2026 auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung; BGH, Urteil vom 03.07.2019, VIII ZR 194/16 (Pressemitteilung Nr. 89/2019); EuGH, Urteil vom 27.03.2019, C-681/17. Keine Rechtsberatung; im Einzelfall Verbraucherzentrale oder Anwalt.

Zwei Dinge, die oft verwechselt werden

Wer eine Matratze online kauft, begegnet zwei Begriffen, die ähnlich klingen und doch Verschiedenes meinen. „Probeschlafen“ ist ein Angebot des Anbieters: Er räumt Ihnen eine Zeit ein, in der Sie die Matratze ausprobieren und gegebenenfalls zurückgeben können, und er legt die Bedingungen selbst fest. Das Widerrufsrecht dagegen steht im Gesetz und besteht unabhängig davon, ob ein Anbieter Probeschlafen anbietet. Beide können nebeneinander gelten, und genau deshalb lohnt es sich, sie auseinanderzuhalten, bevor Sie kaufen.

Auf dieser Seite geben wir den Gesetzeswortlaut in der Fassung wieder, die wir am 16.10.2026 auf gesetze-im-internet.de gelesen haben. Wir ergänzen kurze Erläuterungen, ohne neue Aussagen aufzustellen, und weisen auf die Grenzen hin. Die Seite ist eine allgemeine Information. Ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, kann sie nicht beantworten. Dafür sind die Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt zuständig.

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen

Wer eine Matratze online bestellt, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 1 BGB). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB); beim Warenkauf beginnt sie, sobald Sie oder eine von Ihnen benannte Person die Ware erhalten haben (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB), und nicht, bevor der Händler Sie über das Widerrufsrecht informiert hat; spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Erhalt erlischt es (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB). Der Widerruf muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 BGB). Der Händler zahlt spätestens nach 14 Tagen zurück, einschließlich der Standard-Lieferkosten; er darf warten, bis die Ware zurück ist oder Sie den Versand nachgewiesen haben (§ 357 Abs. 1, 2 und 4 BGB). Die unmittelbaren Rücksendekosten tragen Sie, wenn der Händler Sie darüber informiert hat und sie nicht übernimmt (§ 357 Abs. 5 BGB); bietet der Händler die Abholung an, müssen Sie nicht selbst zurücksenden (§ 357 Abs. 6 BGB). Die Gefahr der Rücksendung trägt der Händler (§ 355 Abs. 3 BGB).

Die einzelnen Normen können Sie im Wortlaut nachlesen: § 312g BGB, § 355 BGB, § 356 BGB, § 357 BGB und § 357a BGB, jeweils auf gesetze-im-internet.de.

Probeschlafen (freiwillig) und Widerruf (gesetzlich) im Vergleich, Stand 16.10.2026
MerkmalProbeschlafen (freiwillig)Widerruf (gesetzlich)
Quelle der RegelBedingungen des Anbieters§ 312g Abs. 1 BGB, §§ 355 ff. BGB
Fristlaut Anbieter (z. B. 100 Nächte als Angebot)14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB), Beginn mit Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
Begründunglaut Anbieternicht nötig (§ 355 Abs. 1 BGB)
Rücksendekostenlaut AnbieterSie tragen die unmittelbaren Rücksendekosten, wenn der Händler informiert hat und sie nicht übernimmt (§ 357 Abs. 5 BGB); bei angebotener Abholung müssen Sie nicht selbst zurücksenden (§ 357 Abs. 6 BGB)
Rückzahlunglaut Anbieterspätestens nach 14 Tagen, einschließlich Standard-Lieferkosten (§ 357 Abs. 1, 2 und 4 BGB)
Bedingungen, die Sie lesen solltenZeitraum, Zustand der Ware, Verpackung, Abholung, ErstattungWiderrufsbelehrung des Händlers

Matratzen und die Hygiene-Ausnahme

Das Gesetz nimmt „versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind“, vom Widerruf aus, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB). Für Matratzen gilt diese Ausnahme nach der Rechtsprechung nicht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Verbraucher eine online gekaufte Matratze auch dann widerrufen kann, wenn er die Schutzfolie entfernt hat (BGH, Urteil vom 03.07.2019, VIII ZR 194/16, im Anschluss an EuGH, Urteil vom 27.03.2019, C-681/17). Der BGH vergleicht die Matratze mit einem Kleidungsstück, das der Händler durch Reinigung oder Desinfektion wieder verkehrsfähig machen kann.

Für die Praxis ist das eine wichtige Klarstellung, denn die Folie ist beim Auspacken ohnehin kaum zu vermeiden. Das Urteil ist in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (Nr. 89/2019) nachzulesen; das EuGH-Urteil führen wir nur als Fundstelle auf, weil wir sein Original nicht eingesehen haben.

Wertersatz: Wann der Händler ihn verlangen kann

Wertersatz kann der Händler verlangen, wenn der Wertverlust „auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war“, und er Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat (§ 357a Abs. 1 BGB). Wie viele Nächte als Prüfung gelten, ist gesetzlich nicht festgelegt. Beträge oder Prozentsätze nennen wir nicht, weil das Gesetz sie nicht festlegt und wir keine belastbare Quelle dafür haben. Der Maßstab ist die Frage, ob der Umgang zur Prüfung notwendig war, und die lässt sich nur im Einzelfall beantworten.

Sondermaß, Ladenkauf und freiwilliges Probeschlafen

Matratzen in Sondermaß oder nach Ihren Vorgaben gefertigt können vom Widerruf ausgenommen sein (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB); maßgeblich sind die Angaben des Händlers. Im Ladengeschäft gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht (Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 16.01.2026: „kein generelles Widerrufsrecht“); Rückgabe oder Umtausch sind dort eine freiwillige Zusage des Händlers. „Probeschlafen“ (z. B. 100 Nächte) ist ebenfalls ein freiwilliges Angebot des Anbieters mit eigenen Bedingungen; das gesetzliche Widerrufsrecht besteht daneben.

Wer ein Sondermaß erwägt oder eine Matratze nach eigenen Vorgaben anfertigen lässt, sollte die Rückgabebedingungen deshalb vor der Bestellung klären. Mehr zu den Maßen und zum Messen finden Sie unter Matratze passt nicht ins Bett: Maße richtig messen.

Hinweis zur Widerrufsfunktion im Shop

Seit dem 19.06.2026 müssen Online-Shops eine Widerrufsfunktion anbieten, die gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichbedeutend beschriftet ist (§ 356a BGB, eingeführt durch das Gesetz vom 03.02.2026, BGBl. 2026 I Nr. 28).

Praktisch: so gehen Sie bei einem Widerruf vor

Die folgenden Schritte ordnen die rechtlichen Punkte in eine Reihenfolge. Sie sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen weder die Widerrufsbelehrung des Händlers noch eine Beratung im Einzelfall.

  1. Erhalt der Ware und Frist notieren

    Halten Sie fest, an welchem Tag Sie oder eine von Ihnen benannte Person die Matratze erhalten haben, und notieren Sie das Fristende.

    Warum: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB); beim Warenkauf beginnt sie, sobald die Ware erhalten wurde (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Datum ist Ihr Anker.

  2. Belehrung und Bedingungen lesen

    Lesen Sie, was der Händler zu Widerruf, Rücksendekosten und Abholung schreibt, und trennen Sie dies von den freiwilligen Bedingungen eines Probeschlafen-Angebots, falls es eines gibt.

    Warum: Die unmittelbaren Rücksendekosten tragen Sie, wenn der Händler Sie darüber informiert hat und sie nicht übernimmt (§ 357 Abs. 5 BGB).

  3. Belege und Fotos sichern

    Bewahren Sie Bestellbestätigung, Rechnung und Lieferschein auf und fotografieren Sie den Zustand der Matratze und der Verpackung.

    Warum: Fotos zeigen den Zustand, wenn später über Wertersatz gestritten wird.

  4. Widerruf erklären

    Erklären Sie den Widerruf gegenüber dem Händler, ohne Begründung, und bewahren Sie einen Nachweis über die Absendung auf.

    Warum: Der Widerruf muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 BGB).

  5. Rücksendung oder Abholung klären

    Fragen Sie, ob der Händler die Matratze abholt oder ob Sie sie zurücksenden. Heben Sie schwere Matratzen nicht allein.

    Warum: Bietet der Händler die Abholung an, müssen Sie nicht selbst zurücksenden (§ 357 Abs. 6 BGB); die Gefahr der Rücksendung trägt der Händler (§ 355 Abs. 3 BGB).

  6. Rückzahlung beobachten

    Notieren Sie das Datum des Widerrufs und prüfen Sie, wann die Rückzahlung eingeht.

    Warum: Der Händler zahlt spätestens nach 14 Tagen zurück, einschließlich der Standard-Lieferkosten; er darf warten, bis die Ware zurück ist oder Sie den Versand nachgewiesen haben (§ 357 Abs. 1, 2 und 4 BGB).

  • Erhaltsdatum der Ware und Fristende notiert
  • Widerrufsbelehrung und Bedingungen des Probeschlafens getrennt gelesen
  • Bestellbestätigung, Rechnung und Fotos gesichert
  • Widerruf in der vorgesehenen Form erklärt und Absendung nachgewiesen
  • Rücksendung oder Abholung geklärt
  • Rückzahlung beobachtet

Was Sie vor der Bestellung beim Anbieter lesen sollten

Wer ein Probeschlafen-Angebot nutzen möchte, sollte dessen Bedingungen kennen, bevor er bestellt. Sinnvoll ist, folgende Punkte zu klären und zu speichern:

  • Wie lange gilt das Angebot, und ab wann beginnt die Zeit?
  • In welchem Zustand muss die Matratze zurückgegeben werden, und muss sie verpackt sein?
  • Holt der Anbieter die Matratze ab, oder müssen Sie sie zurücksenden?
  • Wann und wie wird erstattet?
  • Gilt das Angebot für alle Größen oder nur für Standardgrößen?
  • Wo steht das Angebot schriftlich: Produktseite, Bedingungen, Bestellbestätigung?

Speichern Sie die Seite mit den Bedingungen oder machen Sie einen Screenshot. Angebote ändern sich, und was zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung galt, können Sie später nur belegen, wenn Sie es festgehalten haben.

Typische Missverständnisse

Drei Verwechslungen kommen immer wieder vor. Erstens: Probeschlafen ersetzt nicht das gesetzliche Widerrufsrecht; beide bestehen nebeneinander. Zweitens: Das Widerrufsrecht gilt bei Online-Bestellungen und nicht im Ladengeschäft, wo Rückgabe oder Umtausch eine freiwillige Zusage des Händlers sind. Drittens: Wertersatz hängt nicht an einer festen Zahl von Nächten, sondern an der Frage, ob der Umgang mit der Ware zur Prüfung notwendig war; wie viele Nächte als Prüfung gelten, ist gesetzlich nicht festgelegt. Wer diese drei Punkte auseinanderhält, vermeidet die meisten Streitigkeiten.

Wenn die Matratze nicht passt oder einen Mangel hat

Widerruf und Gewährleistung sind verschiedene Wege. Der Widerruf braucht keinen Grund; die Gewährleistung setzt einen Mangel voraus. Ein Härtegrad, der sich als unpassend herausstellt, ist nicht automatisch ein Mangel (Verbraucherzentrale Niedersachsen). Wenn es um Härte geht, hilft die Einordnung unter Matratze zu hart oder zu weich; bei einer Mulde in der Matratze zeigt Kuhle in der Matratze, wie Sie Lattenrost, Pflege und Garantie prüfen, bevor Sie handeln.

Danach: die alte Matratze und der nächste Kauf

Wenn Sie nach der Rückgabe oder dem Austausch noch eine alte Matratze loswerden müssen, erklärt Alte Matratze entsorgen: Wege im Überblick die gängigen Wege. Vor einem neuen Kauf lohnt die Checkliste vor dem Klick, damit Maße, Datenblatt und Rückgabebedingungen geklärt sind. Alle Entscheidungshilfen rund um den Kauf bündelt die Übersicht Matratze kaufen: Entscheidungshilfen.

Häufige Fragen

Gilt bei Matratzen die Hygiene-Ausnahme beim Widerruf?

Für Matratzen gilt diese Ausnahme nach der Rechtsprechung nicht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Verbraucher eine online gekaufte Matratze auch dann widerrufen kann, wenn er die Schutzfolie entfernt hat (BGH, Urteil vom 03.07.2019, VIII ZR 194/16, im Anschluss an EuGH, Urteil vom 27.03.2019, C-681/17). Stand: 16.10.2026; keine Rechtsberatung.

Darf der Händler Wertersatz verlangen?

Wertersatz kann der Händler verlangen, wenn der Wertverlust „auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war“, und er Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat (§ 357a Abs. 1 BGB). Wie viele Nächte als Prüfung gelten, ist gesetzlich nicht festgelegt.

Wer trägt die Kosten der Rücksendung?

Die unmittelbaren Rücksendekosten tragen Sie, wenn der Händler Sie darüber informiert hat und sie nicht übernimmt (§ 357 Abs. 5 BGB); bietet der Händler die Abholung an, müssen Sie nicht selbst zurücksenden (§ 357 Abs. 6 BGB). Die Gefahr der Rücksendung trägt der Händler (§ 355 Abs. 3 BGB).

Was ist der Unterschied zwischen Probeschlafen und Widerruf?

„Probeschlafen“ (z. B. 100 Nächte) ist ein freiwilliges Angebot des Anbieters mit eigenen Bedingungen; das gesetzliche Widerrufsrecht besteht daneben. Im Ladengeschäft gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht; Rückgabe oder Umtausch sind dort eine freiwillige Zusage des Händlers.

Quellen und Stand

Geprüft/aktualisiert: 16.10.2026· Quellen (9)· redaktionell recherchiert, keine Produkttests

  1. § 312g BGB (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen) – Bundesministerium der Justiz (abgerufen 16.10.2026)
  2. § 355 BGB (Widerruf bei Verbraucherverträgen) – Bundesministerium der Justiz (abgerufen 16.10.2026)
  3. § 356 BGB (Ausübung und Erlöschen des Widerrufsrechts) – Bundesministerium der Justiz (abgerufen 16.10.2026)
  4. § 357 BGB (Rechtsfolgen des Widerrufs) – Bundesministerium der Justiz (abgerufen 16.10.2026)
  5. § 357a BGB (Wertersatz) – Bundesministerium der Justiz (abgerufen 16.10.2026)
  6. § 356a BGB (Widerrufsfunktion) – Bundesministerium der Justiz (abgerufen 16.10.2026)
  7. BGH, Urteil vom 03.07.2019, VIII ZR 194/16 (Pressemitteilung Nr. 89/2019) – Bundesgerichtshof (abgerufen 16.10.2026)
  8. EuGH, Urteil vom 27.03.2019, C-681/17 (nur Fundstelle, Original nicht eingesehen) – Europäischer Gerichtshof
  9. Ärger beim Matratzenkauf – darauf sollten Sie achten – Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand 16.01.2026) (abgerufen 16.10.2026)